Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Einzelfirma HORSEmate, Thorsten Orlikowski, Hauptstraße 39, D-78250 Tengen

Präambel
 
Herr Thorsten Orlikowski betreibt unter der oben genannten Adresse eine Einzelfirma. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Handel mit Produkten für die Freizeitindustrie, insbesondere Reitsportartikel. Zur Förderung des Absatzes betreibt Thorsten Orlikowski u.a. unter der Domain http://www.horsemate.de einen gewerblichen Online-Shop.
 
1. Vertragsgrundlagen
Allen Verträgen, die der Kunde mit HORSEmate, Thorsten Orlikowski abschließt, liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich an.
 
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1
Die schriftliche, fernmündliche, per Fax oder E-Mail erteilten Bestellungen des Kunden sind Angebote, an die der Kunde grundsätzlich zwei Wochen gebunden ist. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware innerhalb dieser 2-Wochen-Frist zustande.
 
2.2
Etwaige Lieferhindernisse werden dem Kunden unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, mitgeteilt.
 
2.3
Alle Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
 
2.4
Teillieferungen sind zulässig.
 
3. Rückgaberecht
3.1
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er das Recht gelieferte Waren ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen oder Rücksendung an die obige Adresse zurückzugeben. Diese Frist beginnt mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
 
3.2
Die Ware ist in einem einwandfreien Zustand einschließlich aller unbeschädigten Verpackungsteile und in einem versicherten Postpaket an HORSEmate zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt zunächst auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
 
3.3
Unfrei versendete Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen und umgehend an den Absender zurückgesandt.
 
3.4
Das Rückgaberecht besteht nach Maßgabe des § 312d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z. B. individuell angefertigte Sättel, bestickte Abschwitzdecken oder sonstige Maßanfertigungen).

4. Erstattung des Kaufpreises und die Kosten für die Rücksendung bei Rückgabe
4.1
Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Rückerhalt der Ware wird HORSEmate die Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie der ggf. angefallenen Kosten für die Rücksendung vornehmen. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig, spätestens mit Rücksendung, seine Kontoverbindung bekannt zu geben.
 
4.2
Eine Erstattung der vom Kunden für die Zusendung der Ware an ihn gezahlten Versandkosten erfolgt nicht, es sei denn es handelt sich um einen Gewährleistungsfall.
 
4.3
Bei noch nicht bezahlten Rechungen erfolgt in der Praxis kein Kostenausgleich, da die Kosten für die Zusendung an den Kunden (4.2) in der Regel identisch sind mit den unter

4.1
anfallenden Kosten für die Rücksendung. Ausnahmen von dieser Praxis sind im Einzelfall nach Rücksprache möglich.
 
4.4
Ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises besteht nicht, wenn der Wert der Ware durch Gebrauch, der über die übliche Prüfung der Ware, wie sie dem Kunden auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinausgeht, durch Beschädigung der Ware oder ihrer Verpackung oder durch sonstige Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, gemindert ist. In diesem Fall wird HORSEmate einen im Einzelfall angemessenen Abzug für die Wertminderung vornehmen. Sollte die Wertminderung des Kaufgegenstandes so erheblich sein, dass ein Wiederverkauf der Ware unmöglich oder nur mit unvertretbaren Verlusten möglich ist, ist eine Rücknahme des Kaufgegenstandes grundsätzlich ausgeschlossen.
 
5. Preise, Versandbedingungen und Zahlung
5.1 
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt HORSEmate vorbehalten.
 
5.2
Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar, soweit die Ware nicht als „Gelegenheit“ der Differenzbesteuerung nach §25a Abs. 2 UStG unterliegt oder soweit nicht aus anderen Gründen – z.B. bei Kommissionsgeschäften – ein separater Ausweis ausgeschlossen ist. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.
 
5.3
Verpackungs- und Versandkosten sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen und werden den Preisen hinzugerechnet (siehe Anlage)
 
5.4
Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Erst nachdem der vollständige Rechnungsbetrag dem Konto von HORSEmate gutgeschrieben wurde, erfolgt der Versand der Ware. Auf Wunsch des Kunden kann auch ein Termin zur Abholung der Ware gegen Barzahlung vereinbart werden.
 
5.5
Die Ware wird als versichertes Paket geliefert.
 
5.6
Hat der Kunde nach Erhalt der Ware innerhalb von 48 Stunden HORSEmate mitgeteilt, dass die Ware beim Versand beschädigt oder verloren gegangen ist, wird HORSEmate unverzüglich einen Nachforschungsantrag beim Verursacher oder Ersatzansprüche bei demselben stellen. Die Ersatzlieferung erfolgt erst nach eindeutiger Feststellung der Ursache.

5.7
Zahlungsart:

Vorkasse:
Bei Vorkasse erfolgt die Zahlung durch Überweisung. Die Ware wird sofort nach erhalt des Geldes versendet.


 
6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
 
 
7. Gewährleistung
7.1
Gemäß § 437 BGB hat der Kunde bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, d. h. er kann nach seiner Wahl die Nachbesserung der gelieferten Ware oder eine Ersatzlieferung verlangen. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleitungsansprüche, wie Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu.
 
7.2
Entscheidet sich der Kunde bei defekter Neuware für eine Reparatur, so hat er die Ware auf Verlangen von HORSEmate – zur Unterstützung einer zügigen Abwicklung des Gewährleistungsfalls – unmittelbar zurückzusenden.
 

7.3
Angaben zur Funktion und Anwendung werden nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen erteilt. Diese Angaben stellen jedoch grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie der Ware dar.
 

7.4
Stellt sich heraus, dass der Fehler an der Ware durch den Kunden selbst verursacht wurde, sind Gewährleistungsfälle ausgeschlossen. Dem Kunden wird in diesem Falle die Ware in defektem Zustand zurückgesandt, es sei denn er hat sich vorher schriftlich bereit erklärt die Reparatur- und Versandkosten zu übernehmen.
 

7.5
Als Garantienachweis genügt die Vorlage der Rechnungskopie.
 
8. Haftung
 
Eine über die Regelungen in Ziffer 7 hinausgehende Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig – ist ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder auf dem Fehlen zugesicherter Beschaffenheit.
 
9. Höhere Gewalt

F
ür den Fall, dass HORSEmate die Leistung auf Grund höherer Gewalt nicht erbringen kann ist HORSEmate von der Leistungspflicht befreit.

10. Sonstiges
10.1
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
 
10.2
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.3
Erfüllungsort ist der Firmensitz, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens.

10.4
HORSEmate behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die aus Sicht des Herstellers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
 
Tengen, 20.09.2010

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